Impressum

Verantwortlich:

Segelclub Iznang e.V.                                    Förderverein & Freunde des Segelclub Iznang e.V.

Arlener Str. 24                                                Vorderschützenbach 3

78239 Rielasingen                                         78120 Furtwangen

 

1. Vorsitzender: Wolfgang Bach                   1. Vorsitzende: Yvonne Meßmer

 

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Bilder
Alle Bilder auf der Homepage des SCIz wurden dem Fotobestand einzelner Mitglieder entnommen, mit deren freundlicher Genehmigung.

 

Copyright
Alle Bilder, Texte, Textteile und sonstiges Material unterliegen dem Urheberrecht und sind geschützt. Die Verwendung dieser Materialien muss vor Veröffentlichung für geschäftliche und private Nutzung vom SCIz schriftlich genehmigt werden. Zuwiderhandlungen werden vom SCIz geahndet.

 

Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden nur zum Zwecke der Auftragsbearbeitung und Anfragebearbeitung innerhalb des SCIz verwendet. Unsere Webserver speichern weiterhin sogenannte "Sessions", die lediglich auf das Datum und die Dauer Ihres Besuches auf unseren Webseiten hinweisen. Der SCIz verpflichtet sich, Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiterzugeben, die nicht in der Anfrage- oder Auftragsabwicklung integriert sind.

 

Haftung
Durch eventuellen Datenverlust verursachte Schäden und Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.

 

Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

 

Dauergenehmigung für Veranstaltungen
Beim Landratsamt Konstanz liegt unter der Nummer 06/4 eine Dauergenehmigung für folgende Veranstaltungen vor: Bülle-Cup, Feierabendregatta, Club-Meisterschaft, Absegeln.

 

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